Zuletzt aktualisiert: März 2026
Zahlung
Nach Erhalt der Rechnung muss die Zahlung innerhalb von fünf Werktagen und in jedem Fall vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Der Platz eines Teilnehmers ist erst reserviert, sobald die vollständige Zahlung eingegangen ist. Wird die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen, kann Jambat nach eigenem Ermessen die Anmeldung stornieren und den Platz für andere Teilnehmer (z. B. Warteliste) freigeben.
Hinweis zur Währung: Alle Gebühren und Verwaltungskosten gelten in der auf der Rechnung angegebenen Währung. Für Camps, die in CHF abgerechnet werden (in der Regel Schweiz), gelten die Beträge in CHF; für Camps, die in EUR abgerechnet werden (in der Regel Euro-Zone), gelten die Beträge in EUR.
Zahlungserinnerungen / Verwaltungsgebühren (falls zutreffend):
Bleibt die Zahlung nach einer ersten Erinnerung weiterhin ausstehend, kann Jambat eine Bearbeitungsgebühr erheben in Höhe von:
- CHF 20 / EUR 20 bei der zweiten Erinnerung
- CHF 50 / EUR 50 bei der dritten Erinnerung
Ist die Zahlung bis zum Beginn der Veranstaltung weiterhin nicht eingegangen, darf der Teilnehmer nicht teilnehmen, und es gelten die untenstehenden Stornierungsbedingungen.
Falls keine Teilnahme mehr gewünscht wird, bitten wir um umgehende Benachrichtigung an: info@jambat-tabletennis.com
Anmeldung
Die Anmeldung zu Jambat Camps muss durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail zusammen mit einer Rechnung für die Teilnahmegebühr. Falls Sie die Bestätigungs-E-Mail nicht erhalten, sind Sie verpflichtet, sich an die Verwaltung zu wenden unter info@jambat-tabletennis.com.
Ohne Bestätigungsnachweis besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Programm.
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind Anmeldungen nicht mehr möglich.
Umfang der Anmeldung:
Anmeldungen gelten für die Dauer und das Format des Camps, wie auf der Anmeldeseite beschrieben (z. B. ganze Woche, Wochenende, Tagescamp). Sofern für eine bestimmte Veranstaltung nicht ausdrücklich anders angegeben, wird für verpasste Tage keine Preisminderung gewährt.
Ausnahme (Krankheit/Unfall):
Im Falle von Krankheit oder Unfall kann ein ärztliches Attest verlangt werden; ein daraus resultierender Ausgleich richtet sich nach den untenstehenden Stornierungsbedingungen.
Frühbetreuung / Spätbetreuung / Ganztagesbetreuung (Betreuungsleistungen)
Je nach Veranstaltung können Betreuungsleistungen angeboten werden; die Buchung muss wie auf der Anmeldeseite beschrieben und innerhalb der Anmeldefrist erfolgen (sofern nicht anders angegeben).
Zur Klarstellung gelten folgende Definitionen:
- Frühbetreuung: Betreute Aufsicht vor dem offiziellen Beginn des Camp-Programms (keine regulären Trainingsinhalte, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben).
- Spätbetreuung: Betreute Aufsicht nach dem offiziellen Ende des Camp-Programms (keine regulären Trainingsinhalte, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben).
- Ganztagesbetreuung: Kombiniert Früh- und Spätbetreuung für die im Rahmen der Veranstaltung festgelegten Tag(e).
Genaue Zeiten, Umfang (z. B. reine Aufsicht vs. zusätzliche Aktivitäten) und Leistungen (z. B. Verpflegung) sind den jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen.
Betreuungsleistungen können je nach Veranstaltung nur für die gesamte Dauer oder modulweise buchbar sein und unterliegen der verfügbaren Kapazität.
Gebuchte, aber nicht genutzte Betreuungsleistungen:
Gebuchte, aber nicht genutzte Betreuungsleistungen werden nicht bar erstattet. Auf schriftlichen Antrag kann Jambat jedoch nach eigenem Ermessen einen Umtausch/Gutschein für eine andere Jambat-Leistung innerhalb des folgenden Kalenderjahres gewähren, wobei der Teilnehmer eine etwaige Preisdifferenz zu zahlen hat. Gutscheine sind nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Stornierung
Stornierungen werden ausschließlich per E-Mail entgegengenommen an info@jambat-tabletennis.com.
Hinweis zur Währung: Alle Stornierungsgebühren, Bearbeitungsgebühren und Gutscheine gelten in der Rechnungswährung (CHF oder EUR).
Bis zu 3 Wochen vor Camp-Beginn:
Der Betrag wird als Gutschein rückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50 / EUR 50.
Wurde die Camp-Gebühr noch nicht bezahlt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 / EUR 50 in Rechnung gestellt.
Ab 3 Wochen vor Camp-Beginn:
Es erfolgt keine Rückerstattung der Camp-Gebühren.
Wurde die Camp-Gebühr noch nicht bezahlt, wird die vollständige Camp-Gebühr in Rechnung gestellt.
Bei Krankheit oder Unfall (mit ärztlichem Attest):
Der Betrag wird als Gutschein rückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50 / EUR 50.
Wurde die Camp-Gebühr noch nicht bezahlt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 / EUR 50 in Rechnung gestellt.
Einzelne durch Krankheit oder Unfall verpasste Camp-Tage:
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird der verpasste Tag als Gutschein in Höhe von CHF 50 / EUR 50 pro Tag rückerstattet (sofern in der Veranstaltungsbeschreibung keine andere Ausgleichsregelung angegeben ist).
Nichterscheinen / keine schriftliche Stornierung:
Wird keine schriftliche Stornierung eingereicht (z. B. weil die Teilnahme vergessen wurde), wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.
Gutscheinregeln:
Gutscheine können gemäß den angegebenen Gutscheinbedingungen für Jambat-Leistungen eingelöst werden und sind grundsätzlich nicht bar auszahlbar. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist in der Regel auf den auf dem Gutschein angegebenen Zeitraum beschränkt (sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt).
Stornierung durch Jambat
Das Programm findet nur statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Jambat behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit abzusagen, wobei bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig rückerstattet werden.
Haftung & Versicherung – Unfall / Krankheit / Sachschaden
Betriebshaftpflichtversicherung (Veranstalter):
Jambat ist bemüht, für seine Camps und Aktivitäten eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, abhängig vom jeweiligen Land und der Veranstaltungsform. Informationen zum Versicherungsschutz für das jeweilige Camp können auf Anfrage bereitgestellt werden.
Teilnehmerversicherung (verpflichtend/dringend empfohlen):
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, über einen angemessenen persönlichen Versicherungsschutz zu verfügen, insbesondere:
- Krankenversicherung,
- Unfallversicherung,
- und (soweit zutreffend) private Haftpflichtversicherung sowie Reiseversicherung.
Haftungsbeschränkung:
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Jambat nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Jambat nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
Keine Bestimmung dieser AGB beschränkt oder schließt eine Haftung aus, die nach zwingendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann (z. B. Haftung für bestimmte Personenschäden oder gesetzliche Verbraucherrechte).
Haftung – Diebstahl / Verlust
Jambat haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld, die zum Camp mitgebracht werden.
Gesundheitsinformationen
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass die Teilnehmer gesund und voll sportfähig sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können.
Die Teilnahme am Training erfolgt in eigener Verantwortung.
Allergien, notwendige Medikamente und Beeinträchtigungen müssen Jambat und der Camp-Leitung vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.
Verhalten & Durchführung
Die Teilnehmer müssen den Anweisungen der Camp-Leitung Folge leisten.
Werden Anweisungen wiederholt missachtet, kann die Leitung Teilnehmer vom Training oder vom Programm ausschließen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
Foto-, Video- und Datenrechte
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen der Teilnehmer von Jambat sowie dessen Partnern, Auftragnehmern und anderen an der Organisation und Durchführung des Camps beteiligten Parteien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf externe Trainer, Fotografen, Videografen, Sponsoren und Medienpartner) erstellt und für Verbreitung, öffentliche Präsentation (einschließlich online), soziale Medien und Werbezwecke verwendet werden dürfen, sofern zwingendes lokales Recht keinen anderen Zustimmungsstandard vorschreibt.
Sofern gesetzlich zulässig, kann die Einwilligung für die zukünftige Nutzung widerrufen werden; dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Verarbeitung.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden sie durch Bestimmungen ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt und wirksam.
